Hasenpest in Sachsen-Anhalt
Nach dem Nachweis der Hasenpest (Tularämie) bei einem Feldhasen
im Saalekreis in Sachsen-Anhalt im Dezember vergangenen Jahres
warnt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) vor dem Kontakt
mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen. Die durch das
Bakterium Francisella (F.) tularensis verursachte
Erkrankung kann als Zoonose auch auf den Menschen übertragen werden.
Überträger sind neben Feldhasen auch Nagetiere, Kaninchen,
Wildwiederkäuer sowie in seltenen Fällen Vögel. Eine nicht rechtzeitig
erkannte Tularämie kann beim Menschen tödlich
enden. In
erster Linie sind Jäger, aber auch Köche, Metzger und Tierärzte
gefährdet. Die Infektion kann sowohl über das Einatmen von
infestiösen Stäuben als auch durch Zeckenbisse erfolgen. Zur
Minderung des Ansteckungsrisikos ist die Beachtung von
Hygieneregeln unerlässlich. Erkennbar kranke Tiere sollten nur mit
Handschuhen und Mundschutz berührt und entsorgt werden. Beim
Abbalgen empfiehlt sich ebenfalls das Tragen eines Mundschutzes.
Fleisch von Feldhasen und Wildkaninchen sollte zudem generell nur
ausreichend durchgegart verzehrt werden.