Impfpflicht gegen EHV1 für Turnierpferde ab 2023
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat eine Impfpflicht gegen
das Equine Herpesvirus EHV1 für Turnierpferde festgelegt. Diese tritt
ab Januar 2023 in Kraft. Damit reagiert die FN auf zahlreiche EHV1-
Infektionen im März 2021, die ihren Ursprung auf einem
Springreitturnier im spanischen Valencia hatten, wo bereits vor Ort
mehrere Sportpferde starben. Zudem haben zahlreiche infizierte
Pferde das hochansteckende Virus in ihre Heimatställe getragen und
weitere Tiere angesteckt. Um eine weitere Ausbreitung des Erregers
möglichst zu vermeiden, dürfen ab Januar kommenden Jahres nur noch
Sportpferde an Veranstaltungen teilnehmen, die mindestens die
zweite Impfung der Grundimmunisierung erhalten haben. Daher
empfiehlt die FN, frühzeitig einen Impfplan für Turnierpferde zu
erstellen. Für die Grundimmunisierung, die
aus 3 Impfungen besteht,
stehen in Deutschland zwei Inaktivat- sowie ein Lebendimpfstoff zur
Verfügung. Zu beachten ist, dass bei den ersten beiden Impfungen
der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und
Lebendimpfstoff gewechselt werden darf. Unabhängig von der
Vakzinwahl muss eine Auffrischimpfung nach maximal sechs Monaten
erfolgen. Trotz EHV-Impfung können Pferde erkranken, jedoch mit
einem leichterem Verlauf. Ziel der Impfung ist aber vor allem, die
Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr für weiterer Tiere zu verringern.
Unter dem Titel „Neues und Altes zum Equinen Herpesvirus: Was ist
wichtig für die Zukunft!?“ veranstaltet das Unternehmen MSD Tiergesundheit am 10. Februar 2022 ein Webinar für TierärztInnen. Referent wird Tierarzt
und Virologe Prof. Dr. Klaus Osterrieder sein.