Tierbestände bis Ende Januar melden
TierhalterInnen in Nordrhein-Westfalen müssen bis spätestens Ende
Januar 2023 ihren Tierbestand melden. Die Tierseuchenkasse
Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass auch HobbyhalterInnen
und gewerbliche TierhalterInnen von Pferden, Schweinen, Schafen,
Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen eine Meldung abgeben
müssen. Das gilt auch, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem
Vorjahr nicht verändert hat. Für HalterInnen von Rindern entfällt die
Meldepflicht, da die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank
zurückgreifen kann, in der alle in Deutschland
lebenden
Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für HalterInnen von
Lege-
und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder
Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch Imkerinnen und
Imker müssen die Zahl der Völker angeben, die maximal im
Beitragsjahr gehalten werden. Neu gegründete Tierbestände müssen
jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Die Meldung
über den Tierbestand kann online über www.tierzahlenmeldung-nrw.de erfolgen. Wer erstmals Tiere anmelden will, kann sich unter
nw.agrodata.de/login/newreg registrieren.