Strengere Regelung für Haltung giftiger Tiere gefordert
Die private Haltung von giftigen Tieren ist in den einzelnen Bundesländer sehr
unterschiedlich geregelt. Während Nordrhein-Westfalen ein eigenes
Gifttiergesetz im vergangenen Jahr verabschiedet hat, das die
Neuanschaffung verbietet und bestehende Haltungen regelt, haben
Hessen, Bayern, Thüringen, Berlin und Hamburg unterschiedliche
Regelungen, die teilweise ebenfalls Verbote, aber auch
Erlaubnispflicht mit entsprechendem strengen Sachkundenachweis
beinhalten. Der aktuelle Fall in einem Mehrfamilienhaus im
saarländischen Landsweiler-Reden hat jedoch erneut die Diskussion
um eine bundesweit einheitliche Regelung entfacht. In dem Haus
hatten Polizeibeamte mehrere tote Schlangen, unter anderem Kobras
und eine Schwarze Mamba, sowie giftige Spinnen gefunden,
nachdem Passanten vor dem Haus
eine halb erstarrte, hochgiftige
Hornviper entdeckt hatten. Das Mehrfamilienhaus musste daraufhin
evakuiert sowie Fugen und Schächte abgeklebt werden. „Es gibt im
Saarland kein spezifisches Gefahrtiergesetz", erklärt Markus Monzel,
der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und
Terrarienkunde sowie im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
zuständig für den Artenschutz. Monzel bemängelt die Regelung in
seinem Bundesland, denn hier gelten zwar die allgemeinen Regeln
des Tierschutzgesetzes, aber die für die Privathaltung eines Tieres
erforderlichen Kenntnisse seien nicht besonders genau definiert, so
der Experte. Auch wenn der oben beschriebene Fall eher eine
Ausnahme darstelle, fordert Monzel die Verpflichtung zur Vorlegung
eines Sachkundenachweis für die Haltung von giftigen Tieren.